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Landesarbeitsgericht Köln, 8 Ta 106/10

Datum:
16.04.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 Ta 106/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0416.8TA106.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 10 Ca 4222/09
Schlagworte:
Weiterbeschäftigung, Zwangsvollstreckung, Titel, Bestimmtheit
Normen:
§ 888 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Sind unter Einbeziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen eines ein Versäumnisurteil aufrechterhaltenden Schlussurteils insbesondere nach Maßgabe einer einschlägigen tariflichen Eingruppierung der arbeitsvertraglich geschuldeten Aufgabenstellung Inhalt und Umfang der vertraglichen Tätigkeit hinreichend erkennbar, so liegt ein zur Vollstreckung der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung hinreichend bestimmter Titel vor.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 08.03.2010

– 10 Ca 4222/09 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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