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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 373/09

Datum:
10.09.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7.Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 373/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0910.7TA373.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 7838/09
Schlagworte:
PKH; Erklärumg über die persönlichen und wirtschaftlchen Verhältnisse
Normen:
§ 117 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ohne die Vorlage einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

i. S. v. § 117 Abs. 2 S. 1 ZPO liegt ein wirksamer PKH-Antrag (noch) nicht vor, geschweige denn ein solcher, der positiv bewilligungsreif wäre.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den

PKH-Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 02.10.2009 wird zurückgewiesen.

 
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