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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 352/09

Datum:
17.06.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 352/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0617.7TA352.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 6 Ca 3439/08
Schlagworte:
Zeugnisanspruch; Vergleich; bedingter Verzicht; qualifiziertes Zeugnis; Zwangsgeld
Normen:
§ 109 GewO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann auf den Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses nicht wirksam verzichtet werden. Ob nach Beendigung etwas anderes gilt, bleibt offen.

2. Der Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses ist nicht erfüllt, wenn das Zeugnis zwar zur Führung des Arbeitnehmers Stellung nimmt, aber eine Leistungsbewertung nicht vornimmt.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Zwangsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 22.09.2009 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

 
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