Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 7 TaBV 74/09

Datum:
01.04.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7.Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 TaBV 74/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0401.7TABV74.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 6 BV 11/09
Schlagworte:
Versetzung ein einen anderen Betrieb; Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte
Normen:
§§ 23, 95, 99, 100 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Allein der Umstand, dass ein Arbeitnehmer in einem an einem anderen Ort gelegenen Betrieb eingesetzt wird, begründet für sich allein noch nicht eine "erhebliche Veränderung der Umstände, unter denen die Arbeit zu leisten ist", im Sinne von § 95 Abs. 3 S. 1 zweiter Halbsatz BetrVG.

2. Ob in einem solchen Fall die Veränderung des Weges von der Wohnung zur Arbeitsstätte eine "erhebliche Veränderung" i. S. v. § 95 Abs. 3 S. 1 zweiter Halbsatz BetrVG begründet, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragsgegners/Beteiligten zu 2) hin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 22.07.2009 abgeändert:

Die Anträge des Antragstellers werden zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank