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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 70/10

Datum:
19.08.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 70/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0819.7SA70.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 17 Ca 5975/08
Schlagworte:
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Berufungsfrist; Drittschuldnerklage
Normen:
§ 66 ArbGG; §§ 233, 236 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Zu den Sorgfaltspflichten eines Klägers, der sich in Kenntnis eines bereits verkündeten, aber noch nicht mit Tatbestand und Entscheidungsgründen zugestellten erstinstanzlichen Urteils auf eine mehrmonatige Urlaubsreise ins Ausland begibt.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.06.2009 in Sachen

17 Ca 5975/08 wird unter Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kostenpflichtig als unzulässig verworfen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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