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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 521/10

Datum:
19.08.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 521/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0819.7SA521.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 5 Ca 2134/09 d
Schlagworte:
Kündigungsschutzprozess; Reihenfolge der Prüfung mehrerer Kündigungen; Betriebsschließung; Betriebsratsmitglied; Sonderkündigungsschutz
Normen:
§ 1 Abs. 2 KSchG; § 1 Abs. 5 KSchG; § 15 Abs. 4 KSchG; § 102 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Sind mehrere gegenüber einem Arbeitnehmer ausgesprochene ordentliche, fristgerechte Kündigungen Gegenstand eines Kündigungsschutzprozesses, die im Falle ihrer Wirksamkeit das Arbeitsverhältnis zum selben Zeitpunkt beenden würden, steht es im Ermessen des Gerichts, welche der Kündigungen es vorrangig auf ihre Wirksamkeit hin prüft.

2. Der Tatbestand einer Betriebsschließung i. S. v. § 15 Abs. 4 KSchG wird nicht allein schon dadurch in Frage gestellt, dass das Unternehmen an einem mehrere hundert Kilometer vom bisherigen – einzigen – Betriebssitz entfernten Ort im Wege gesellschaftsrechtlicher Anwachsung Inhaber des Betriebes eines anderen Unternehmens wird, welcher immer schon über eigene Arbeitnehmer und eine vollständige eigene Organisationsstruktur verfügte.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 05.03.2010 in Sachen

5 Ca 2134/09 d wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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