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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 240/10

Datum:
29.07.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 240/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0729.7SA240.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 688/09
Schlagworte:
Wechselschicht; Tagschicht; Weisungsrecht des Arbeitgebers; billiges Ermessen
Normen:
§§ 106 GewO; 87, 95, 99 BetrVG; § 4 MTV DB Services
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Die Herausnahme eines Arbeitnehmers aus einer mit Wochenend- und Nachtarbeit verbundenen Wechselschicht bei gleichzeitiger Zuweisung zu einer montags bis freitags gleichbleibenden Tagschicht unterliegt grundsätzlich dem nach billigem Ermessen auszuüben Weisungsrecht des Arbeitgebers.

2. Bei der Ausübung seines Ermessens hat der Arbeitgeber auch die ihm erkennbaren berechtigten Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

3. Dabei hat er keinesfalls automatisch davon auszugehen, dass sich eine Beibehaltung der Wechselschichttätigkeit für den Arbeitnehmer "günstiger" darstellen würde; denn den dort durch Nacht- und Wochenendzuschlägen begründeten besseren Verdienstmöglichkeiten stehen auf der anderen Seite eine wesentlich geringere gesundheitliche Belastung und wesentlich bessere Möglichkeiten der Freizeitdisposition gegenüber.

4. Die Umsetzung eines Arbeitnehmers von Wechselschicht in Tagschicht oder umgekehrt stellt keine Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs i. S. v. § 95 Abs. 3 BetrVG dar.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.10.2009 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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