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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 146/10

Datum:
22.07.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 146/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0722.7SA146.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 17 Ca 569/09
Schlagworte:
Betriebsübergang; Teilbetriebsübergang; Betriebsstilllegung
Normen:
§ 613 a BGB; § 1 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Beruft sich ein Arbeitnehmer darauf, dass sein Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Teilbetriebsübergangs auf einen anderen Arbeitgeber übergegangen ist, so hat er zum einen darzulegen, dass der Betrieb seines bisherigen Arbeitgebers in zwei oder mehrere organisatorisch voneinander unterscheidbare Teilbetriebe unterfallen ist, zum anderen, dass sein eigener Arbeitsplatz gerade demjenigen Betriebsteil zuzuordnen war, der von dem Teilbetriebsübergang betroffen ist.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten zu 1. und 2. hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.09.2009 in Sachen 17 Ca 569/09 abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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