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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 117/10

Datum:
04.03.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 117/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0304.6SA117.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 3 Ca 925/08
Schlagworte:
Annahmeverzug; ungekündigtes Arbeitsverhältnis; Angebot;
Normen:
§§ 293, 294, 296, 615 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Auch im ungekündigten Arbeitsverhältnis ist ein Arbeitsangebot für die Begründung des Annahmeverzugs ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Verantwortung für die Arbeitseinteilung bei flexibler Arbeitsgestaltung allein beim Arbeitgeber liegt.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.09.2008 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bonn – 3 Ca 925/08 – wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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