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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Ta 16/10

Datum:
23.02.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 Ta 16/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0223.5TA16.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 18 BV 71/09
Schlagworte:
Streitwert für Freistellungsregelung
Normen:
§ 33 RVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Eine Freistellungsregelung in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich in einem Kündigungsschutzverfahren führt grundsätzlich nicht zu einem berücksichtigungsfähigen Mehrwert.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Beteiligten zu 2) und des Beteiligten zu 3) gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.11.2009 wird zurückgewiesen.

 
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