Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 585/10

Datum:
08.11.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 585/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:1108.5SA585.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 3256/09
Schlagworte:
Sozialplanleistungen bei Eigenkündigung
Normen:
§ 112 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Kündigt ein Arbeitnehmer selbst das Arbeitsverhältnis aus Anlass einer bevorstehenden Betriebsänderung, kann er von Sozialplanleistungen nicht ausgeschlossen werden, wenn er davon ausgehen muss, dass für ihn keine adäquate Beschäftigungsmöglichkeit mehr besteht.

2. Davon ist auszugehen, wenn der bisherige Arbeitsplatz wegfällt und der Arbeitgeber keinen neuen, in der betrieblichen Hierarchie und den Kompetenzen gleichwertigen Arbeitsplatz rechtzeitig anbietet.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.03.2010 – 8 Ca 3256/09 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank