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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 473/10

Datum:
26.07.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 473/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0726.5SA473.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 9498/09
Schlagworte:
Verfallfrist
Normen:
§ 611 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Hat sich ein Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum die Entgeltansprüche abzurechnen und den sich daraus ergebenden Nettobetrag auszuzahlen, kann er sich auf eine Verfallfrist nicht berufen, solange er die Abrechnung nicht vorgenommen hat.

 
Tenor:

1.              Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.12.2009 – 6 Ca 9498/09 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.              Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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