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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 1452/09

Datum:
21.06.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 1452/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0621.5SA1452.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 8 Ca 4964/08
Schlagworte:
Urlaubsgewährung
Normen:
§ 7 BUrlG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Eine wirksame Urlaubsgewährung setzt voraus, dass für den Arbeitnehmer im Vorhinein erkennbar ist, an welchen Tagen und für welchen Zeitraum er von seiner Arbeitspflicht befreit ist.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 25.06.2009 teilweise abgeändert:

1. Die Klage wird hinsichtlich der Zahlungsansprüche - Urteilstenor des Arbeitsgerichts Ziffer 1 a, 1 c, 1 e und 1 f - abgewiesen.

2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 6/7 und die Beklagte 1/7.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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