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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 1116/09

Datum:
07.06.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 1116/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0607.5SA1116.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 16 Ca 9340/08
Schlagworte:
Entziehung einer Zulage als IT-Fachbetreuer
Normen:
§ 46 Abs. 2 BPersVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Wird einem Arbeitnehmer allein deshalb, weil er als Personalratsmitglied vollständig freigestellt wird, eine Funktionszulage als IT-Fachbetreuer entzogen, liegt eine Benachteiligung wegen Personalratstätigkeit gemäß § 8 BPersVG vor.

2. Der Anspruch auf Fortzahlung der Zulage folgt auch aus § 46 Abs. 2 BPersVG.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 31.03.2009 – 16 Ca 9340/08 – wird zurückgewiesen.

2. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 31.03.2009 teilweise abgeändert:

a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 2.057,00 € nebst 5 % Prozentpunkten an Zinsen über dem Basiszinssatz auf 187,00 € monatlich beginnend mit dem 01.03.2009 zu zahlen.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, auch über den Zeitraum Dezember 2009 hinaus für die Dauer der Freistellung des Klägers als Personalratsmitglied die IT-Fachbetreuerzulage an den Kläger zu zahlen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits.

4. Die Revision wird zugelassen.

 
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