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Landesarbeitsgericht Köln, 5 SaGa 23/09

Datum:
18.01.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 SaGa 23/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0118.5SAGA23.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 5 Ga 47/09
Schlagworte:
Beweiserleichterung bei fehlendem schriftlichen Arbeitsnachweis
Normen:
§ 2 Nachweisgesetz (NachwG)
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Hat ein Arbeitgeber entgegen § 2 Nachweisgesetz keinen schriftlichen Arbeitsnachweis mit der Angabe des vereinbarten Entgelts erteilt, kann dies zu Beweiserleichterungen für den Arbeitnehmer beim Streit um die zutreffende Entgelthöhe führen.

2. Im einstweiligen Verfügungsverfahren kann eine solche Beweiserleichterung aufgrund des summarischen Verfahrens die Konsequenz haben, dass von der Richtigkeit des Arbeitnehmervortrages hinsichtlich der Entgelthöhe auszugehen ist.

 
Tenor:

Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.10.2009 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

 
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