Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ta 211/10

Datum:
14.06.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ta 211/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0614.4TA211.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 6 BV 59/09
Schlagworte:
Spruchkörperübergreifende Verbindung
Normen:
§ 147 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1.) Eine spruchkörperübergreifende Verbindung nach § 147 ZPO ohne Grundlage im Geschäftsverteilungsplan ist unzulässig.

2.) Trotz des darin liegenden Verstoßes gegen ein Verfahrensgrundrecht ist gegen die Verbindung die Beschwerde nicht statthaft.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 21.04.2010 (6 BV 59/09) wird als unstatthaft zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank