Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 3 Ta 234/10

Datum:
08.09.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3.Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ta 234/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0908.3TA234.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 3 BV 27/10
Schlagworte:
Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats, Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
Normen:
§ 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, § 17 a GVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Rechtsanwaltsgebühren, die bei der Prozessvertretung des Betriebsrats in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren entstanden sind, sind ihrerseits in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Dies kann nach Abtretung der Ansprüche durch den Betriebsrat auch durch die Rechtsanwälte selbst geschehen.

 
Tenor:

Die Beschwerden der Beteiligten zu 2.) gegen die Beschlüsse des Arbeitsgerichts Aachen vom 10.06.2010

– 3 BV 37/10 h – und 3 BV 27/10 h – werden zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank