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Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 625/10

Datum:
29.09.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Sa 625/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0929.3SA625.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 9 Ha 14/09
Schlagworte:
Bühnenmitglied, Nichtverlängerungsmitteilung, Anhörung
Normen:
§ 110 ArbGG; § 61 Normalvertrag (NV) Bühne
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Bei der Anhörung des Arbeitnehmers nach § 61 Abs. 4 NV-Bühne durch den Arbeitgeber vor Ausspruch einer Nichtverlängerungsmitteilung kann der Generalintendant eines Theaters als zuständiger Vertreter die Darlegung der künstlerischen Gründe für die Nichtverlängerungsmitteilung einem Dritten überlassen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Generalintendant bei der Anhörung zugegen ist und sich die Ausführungen des Dritten zu eigen macht.

 
Tenor:

1) Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.03.2010 – 9 Ha 14/09 – wird zurückgewiesen.

2) Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3) Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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