Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 1310/09

Datum:
12.05.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Sa 1310/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0512.3SA1310.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 1 Ca 1672/09
Schlagworte:
Betriebsübergang, Bezugnahmeklausel, Auslegung, Verwirkung
Normen:
§ 613 a BGB, § 242 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Informiert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang über die danach geltenden Arbeitsbedingungen (hier: Auslegung einer Bezugnahme- klausel) und manifestiert sich diese Auslegung deutlich in den vom Arbeitgeber praktizierten Arbeitsbedingungen, so ist dem Arbeitnehmer eine klageweise Geltendmachung der ursprünglichen Arbeitsbedingungen nach 22 Monaten wegen eingetretener Verwirkung nicht mehr möglich.

 
Tenor:

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 08.10.2009 – 1 Ca 1672/09 – abgeändert und die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank