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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 924/10

Datum:
13.12.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 924/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:1213.2SA924.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 10973/09
Schlagworte:
Diskriminierung, Alter, Religion, Indizien, Merkmalsträger
Normen:
§§ 1, 22 AGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

§ 22 AGG setzt den Vortrag von Indizien, die auf eine Diskriminierung schließen lassen, voraus. Der Vortrag darf sich nicht darauf beschränken, darzustellen, dass der Anspruchsteller Träger eines oder mehrerer Merkmale aus § 1 AGG ist.

In einem mehrstufigen Bewerbungsverfahren liegt die Ungleichbehandlung in der Versagung des Zugangs zur nächsten Verfahrensstufe. Haben andere Merkmalsträger diesen Zugang geschafft, widerlegt dies, dass diskriminierende Merkmale ausschlaggebend für die Entscheidung waren.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.06.2010

– Az.: 2 Ca 10973/09 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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