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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 249/10

Datum:
19.07.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 249/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0719.2SA249.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 4 Ca 2094/09
Schlagworte:
Betriebliche Altersversorgung, versicherungsmathematischer Abschlag
Normen:
§§1, 6 BetrAVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Möglichkeit des vorzeitigen ungekürzten Rentenbezugs für Schwerbehin-derte in der Sozialversicherung verpflichtet einen Arbeitgeber nicht, einem Schwerbehinderten ebenfalls eine ungekürzte Betriebsrente zukommen zu lassen. Eine für vorzeitigen Rentenbezug vorgesehen Kürzung um 0,3 % pro Monat des Bezugs vor vollendetem 65ten Lebensjahr stellt keine unzulässige Ungleichbehandlung von Schwerbehinderten dar.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 02.12.2009 – 4 Ca 2094/09 wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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