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Landesarbeitsgericht Köln, 13 Sa 722/08

Datum:
04.11.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
13.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 Sa 722/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:1104.13SA722.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 5552/07
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Leitsatz

 
Tenor:

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 128.01.2008 – 2 Ca 5552/07 – abgeändert:

a. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.156,32 € nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 144,54 € seit dem 01.06.2007 bis 01.01.2008 zu zahlen.

b. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger, unbeschadet des Anspruchs auf Überprüfung und Anpassung der Rente gem. § 16 BetrAVG sowie der Begrenzung der Gesamtversorgung aus Betriebsrente und gesetzlicher Rentenversicherung, 25,32 % der pensionsfähigen prüfungsfähigen Durchschnittsbezüge im Sinne der Versorgungsregelung beträgt und dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger, für die Zeit ab dem 01.01.2008 eine monatliche Betriebsrente von 593,85 € zu zahlen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger ¼ und die Beklagen als Gesamtschuldner ¾.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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