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Landesarbeitsgericht Köln, 12 Sa 874/10

Datum:
05.10.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
12.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Sa 874/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:1005.12SA874.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 1380/09
Schlagworte:
Kündigung; Betriebsstillegung; Widereinstellungsanspruch; Betriebsübergang
Normen:
§ 1 KSchG; § 613 a BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Führt der Arbeitgeber eine Unternehmerentscheidung tatsächlich durch, kann der Arbeitnehmer deren Ernsthaftigkeit nicht mit Erfolg durch einfaches Bestreiten in Zweifel ziehen.

2. Greifbare Formen für eine Betriebsstilllegung können bereits dadurch gegeben sein, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Absicht, den Betrieb kurzfristig zu schließen mitteilt und allen Arbeitnehmern kündigt.

3. Ein innerhalb des Insolvenzverfahrens Monate nach Ablauf der Kündigungsfrist stattfindender Betriebsübergang vermag keinen Wiedereinstellungsanspruch des wirksam gekündigten Arbeitnehmers zu begründen.

 
Tenor:

1. Die Berufung die Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.02.2010 (Az. 8 Ca 1380/09) wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

 
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