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Landesarbeitsgericht Köln, 12 Sa 1448/09

Datum:
20.04.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Sa 1448/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0420.12SA1448.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 10 Ca 2355/09
Schlagworte:
Urlaubsabgeltung; Arbeitsunfähigkeit; Ausschlussfrist
Normen:
§ 7 Abs. 4 BUrlG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Der Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht mit der Beendigung des Arbeits-verhältnisses und wird gleichzeitig unabhängig von bei einer theoretischen Urlaubsgewährung bestehenden Erfüllungshindernissen fällig.

2. Er ist entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht auf das Ende des Kalenderjahres oder des Übertragungszeitraums nach § 7 Abs. 3 BurlG befristet, unterliegt aber als Geldanspruch den (tarifli-chen) Ausschlussfristen.

 
Tenor:

1. Auf die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Ar-beitsgerichts Köln vom 13.07.2009 (10 Ca 2355/09) wird dieses teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

„Die Klage wird abgewiesen.“

2. Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

4. Die Revision wird zugelassen.

 
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