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Landesarbeitsgericht Köln, 12 Sa 1387/09

Datum:
09.03.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Sa 1387/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0309.12SA1387.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 14 Ca 3663/09
Schlagworte:
Abtretung; Urlaubsabgeltung
Normen:
§ 400 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Zur Beurteilung der Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Vornahme abzustellen. Daher führt eine teleologische Reduktion des § 400 BGB jedenfalls dann nicht zur Wirksamkeit der an sich nach § 400 BGB unwirksamen Abtretung, wenn der Zedent den wirtschaftlichen Gegenwert bei Vornahme der Abtretung noch nicht erhalten hat und die Abtretungsvereinbarung nicht darauf gerichtet ist, erst zu einem späteren Zeitpunkt Wirksamkeit zu entfalten.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.09.2009 – 14 Ca 3663/09 – wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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