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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Ta 413/09

Datum:
11.12.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 Ta 413/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:1211.9TA413.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 17 Ca 8761/09
Schlagworte:
Rechtsweg - Arbeitsgericht - Geschäftsunterlagen
Normen:
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ist gegeben, wenn ein Arbeitgeber von einem bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmer Herausgabe von eigenmächtig mitgenommenen Geschäftsunterlagen, Auskunft über mit Hilfe der Unterlagen erfolgter Wettbewerbshandlungen und Erstattung des durch die Wettbewerbshandlungen entstandenen Schadens verlangt.

 
Tenor:

1. Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 5. November 2009 – 17 Ca 8761/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Streitwert: EUR 10.000,00.

 
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