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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 654/09

Datum:
28.10.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Sa 654/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:1028.9SA654.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 17 Ca 9363/08
Schlagworte:
Elternzeit - Teilzeitbeschäftigung
Normen:
§ 15 BEEG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ein Schreiben, mit dem der Anspruch auf Elternzeit geltend gemacht wird und gleichzeitig eine Beschäftigung mit verringerter Arbeitszeit während der Elternzeit beantragt wird, kann dahin auszulegen sein, dass die Elternzeit nur bei gleichzeitiger Bewilligung von Teilzeit während der Elternzeit begehrt wird.

 
Tenor:

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27. Januar 2009

– 17 Ca 9363/08 – abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 1.239,47 zu zahlen.

2. Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens trägt die Beklagte.

3. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

 
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