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Landesarbeitsgericht Köln, 8 Sa 544/09

Datum:
19.08.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 544/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:0819.8SA544.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 1 Ca 2381/08
Schlagworte:
Aufhebungsvertrag, Geschäftsfähigkeit, Anfechtung
Normen:
§§ 104, 105, 119, 123 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Das Vorliegen einer psychischen Erkrankung allein lässt keinen Rückschluss auf die Möglichkeit der freien Willensbestimmung zu. Einem Beweisantritt durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ist in diesem Zusammenhang nur nachzugehen, wenn konkreter Tatsachenvortrag den Rückschluss auf fehlende freie Willensbestimmung möglich erscheinen lässt.

2. Zur Behauptung einer widerrechtlichen Drohung kommt eine Parteivernehmung der beweispflichtigen anfechtenden Partei nur in Betracht, wenn für die Behauptung eine gewisse Anfangswahrscheinlichkeit besteht (auch BAG, Urteil vom 16.09.1999 – 2 AZR 712/98 - NZA 2000, 208).

3. Ein Erklärungsirrtum liegt nicht vor, wenn der Erklärungstatbestand dem Willen des Erklärenden bei Abgabe der Erklärung entsprach.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 07.11.2008 - 1 Ca 2381/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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