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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 102/08

Datum:
27.04.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 102/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:0427.7TA102.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 4 Ca 5063/07
Schlagworte:
PKH; PKH-Antrag; Mehrvergleich
Normen:
§ 117 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Die für die Streitgegenstände eines Prozesses bewilligte PKH erstreckt sich ohne weiteres auch auf die Kosten des Prozessvergleichs.

2. Regelt dieser Prozessvergleich aber in den Streitwert erhöhender Weise über die prozessualen Streitgegenstände hinaus noch weitere Streitpunkte zwischen den Parteien (sog. Mehrvergleich), muss für die zusätzlichen Gegenstände des Mehrvergleichs gesondert PKH beantragt werden.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägervertreters gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 17.03.2008 wird zurückgewiesen.

 
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