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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 788/09

Datum:
29.10.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 788/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:1029.7SA788.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 3570/09
Schlagworte:
Dienstwagen auch zu privaten Nutzung; Herausgabe; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Normen:
§§ 3, 4, EFZG, 242, 308 Nr. 4, 858, 985 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Die Gestattung der Nutzung eines Dienstwagens "auch" für private Zwecke gehört zu dem fortzuzahlendem "Arbeitsentgelt" im Sinne von § 4 EFZG.

2. Daraus folgt, dass der Arbeitnehmer bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeitsperiode auch nur solange verlangen kann, dass ihm das Dienstfahrzeug zur weiteren privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird, solange er Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beanspruchen kann, es sei denn, die Parteien hätten vertraglich insoweit eine andere Regelung getroffen.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.06.2009 in Sachen

8 Ca 3570/09 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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