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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Ta 18/09

Datum:
23.01.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 Ta 18/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:0123.5TA18.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 3 Ca 1967/07
Schlagworte:
PKH: Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
Normen:
§ 120 Abs. 4 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Im Rahmen der Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse gemäß § 120 Abs. 4 ZPO besteht kein Formularzwang.

2. Es kann daher nicht erneut die Vorlage eines ausgefüllten Formulars über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verlangt werden; ausreichend ist daher auch eine schriftliche Darlegung der Partei, dass sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht wesentlich verbessert haben.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 13.10.2008 aufgehoben.

 
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