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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 257/09

Datum:
04.05.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 257/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:0504.5SA257.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 12 Ca 2534/08
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Eine Änderungskündigung, die vorsorglich für den Fall der Unwirksamkeit einer mit gleicher Zielrichtung beabsichtigten Versetzungsanordnung ausgesprochen wird, ist mangels Bestimmtheit rechtsunwirksam, wenn bei Ausspruch der Kündigung der Inhalt der Versetzungsanordnung noch nicht feststeht, weil darüber noch im betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsverfahren gestritten wird.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.10.2008 – 12 Ca 2534/08 – wird unter Abweisung der zusätzlich in der Berufungsinstanz gestellten Anträge zurückgewiesen.

2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.10.2008 – 12 Ca 2543/08 – wird ebenfalls zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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