Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 1454/08

Datum:
15.06.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 1454/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:0615.5SA1454.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 4 Ca 3798/08
Schlagworte:
Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit
Normen:
§ 9 TzBfG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Ist in einem kraft Allgemeinverbindlichkeitserklärung im Betrieb geltenden Manteltarifvertrag geregelt, dass die Mindestarbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers 160 Stunden beträgt, bezieht sich ein Aufstockungsanspruch mangels weitergehender Anhaltspunkte gemäß § 9 TzBfG i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 TzBfG auf diesen Stundenumfang.

2. Will ein Arbeitgeber einem Aufstockungsverlangen entgegenhalten, er wolle dort ausschließlich Teilzeitkräfte beschäftigen, muss dies arbeitsplatzbezogene Gründe haben.

3. Daran fehlt es, wenn der Arbeitgeber unterschiedliche Teilzeitmodelle praktiziert und insbesondere ohnehin Teilzeitkräfte mit 150 Stunden pro Monat beschäftigt.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.10.2008 – 4 Ca 3798/08 teilweise abgeändert:

1. Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, das Angebot des Klägers auf Abschluss einer Vereinbarung der monatlichen Aufstockung der Arbeitszeit auf 160 Stunden pro Monat mit Wirkung ab 01.01.2009 anzunehmen.

2. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers unter Abweisung des weitergehenden Antrages des Klägers zurückgewiesen.

3. Hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits verbleibt es hinsichtlich der Kosten erster Instanz bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung; von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 1/5 und die Beklagte zu 2) 4/5.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank