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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ta 167/09

Datum:
03.06.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4.Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ta 167/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:0603.4TA167.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 4 BV 40/08
Schlagworte:
Streitwert für Verfahren nach § 98 ArbGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der Streitwert für ein Verfahren über die Einrichtung einer Einigungsstelle gem. § 98 ArbGG beträgt regelmäßig 4.000,-- €.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird unter Zurückweisung der Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.04.2009 – 4 BV 40/08 – abgeändert:

Der Streitwert für das Beschlussverfahren wird auf 4.000,00 € festgesetzt.

 
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