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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ta 124/09

Datum:
22.05.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ta 124/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:0522.4TA124.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 6 Ca 69/09
Schlagworte:
Streitwert
Normen:
§ 42 Abs. 4 GKG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Auch bei einem Arbeitsverhältnis von nur kurzer Dauer ist bei Kündigungsschutzklagen als Streitwert der dreifache Monatsbezug maßgebend. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich entweder aus dem Klageantrag oder aus der Klagebegründung ergibt, dass die Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses nur für einen kürzeren Zeitraum begehrt wird.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 20.03.2009 – 6 Ca 69/09 – wird zurückgewiesen.

 
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