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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 913/08

Datum:
21.08.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 913/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:0821.4SA913.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 589/08
Schlagworte:
Feststellungsklage, beendetes Arbeitsverhältnis
Normen:
§ 256 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Erhebt ein Arbeitnehmer in einer Eingruppierungsstreitigkeit eine Feststellungsklage und für den gesamten streitigen Zeitraum zugleich eine Leistungsklage auf den Brutto-Differenzlohn, so kann die Feststellungsklage dann unzulässig werden, wenn das Arbeitsverhältnis während des Rechtsstreit beendet wird.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.06.2008 – 1 Ca 589/08 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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