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Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 255/09

Datum:
02.09.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Sa 255/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:0902.3SA255.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 8282/05
Schlagworte:
Ausbildungskosten, Rückzahlung, Pilot, Check-Flug
Normen:
§ 307 Abs. 1 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Eine Vertragsklausel, die ohne Ausnahme dem Arbeitnehmer für jeden Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Rückzahlung von Ausbildungskosten auferlegt, stellt eine unangemessene Benachteiligung i. S. d. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.

2. Eine geltungserhaltende Reduktion kommt in diesem Fall nicht in Betracht.

 
Tenor:

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.11.2008 – 8 Ca 8282/05 – teilweise abgeändert und die Widerklage der Beklagten wird insgesamt abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 16 % und die Beklagte zu 84 %. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte alleine.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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