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Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 1369/08

Datum:
21.01.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Sa 1369/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:0121.3SA1369.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 6 Ca 2202/08
Schlagworte:
Bewerbung, schwerbehinderter Mensch, Schwerbehindertenvertretung, Stellenanzeige
Normen:
§§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2, 22 AGG; §§ 81 Abs. 1 Satz 4, 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Veröffentlicht ein Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum eine größere Anzahl von Stellenanzeigen und unterlässt er dabei in Einzelfällen den Hinweis auf erwünschte Bewerbungen schwerbehinderter Menschen, so stellt dies kein im Rahmen des § 22 AGG erhebliches Indiz für ein diskriminierendes Verhalten dar.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 01.10.2008 – 6 Ca 2202/08 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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