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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Ta 356/09

Datum:
11.11.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ta 356/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:1111.2TA356.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 4 BV 61/09
Schlagworte:
Streitwert, Einsetzung Wahlvorstand
Normen:
§ 33 Abs. 3 RVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Regelstreitwert für die Einsetzung eines Wahlvorstands angemessen, wenn nur um die Personen eines dreiköpfigen Wahlvorstands gestritten wird, da die Beteiligten ohnehin nur unverbindliche Vorschläge machen können.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beteiligten zu 1 bis 7 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 28.09.2009 – 4 BV 61/09 – wird zurückgewiesen.

 
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