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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Ta 168/09

Datum:
29.06.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ta 168/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:0629.2TA168.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 8 BV 410/09
Schlagworte:
Gegenstandswert, Beschlussverfahren, Eingruppierung
Normen:
§ 33 RVG, § 23 RVG, § 99 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Wirkt sich der Streit über die zutreffende Eingruppierung deshalb nicht auf das konkrete Arbeitsverhältnis aus, weil die individuelle Zulage bereits höher ist, als die vom Betriebsrat für zutreffend gehaltene Vergütungsgruppe, ist die Festsetzung des Regelwerts von 4.000 € im Hinblick auf die Bedeutung der richtigen und transparenten betrieblichen Anwendung des Vergütungssystems angemessen.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragsgegnervertreter gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 23.04.2009 Az.: 8 BV 410/08 wird zurückgewiesen.

 
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