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Landesarbeitsgericht Köln, 2 TaBV 20/09

Datum:
17.08.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2.Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 TaBV 20/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:0817.2TABV20.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 12 BV 279/08
Schlagworte:
Anwaltsvergütung, Betriebsrat, Erforderlichkeit
Normen:
§§ 40, 37 Abs. 2, 38 Abs. 2 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Macht ein Anwalt einen anderen als den nach Betriebsratsbeschluss beauftragten Anspruch geltend und verlangt er dies, bevor der Betriebsrat selbst den Anspruch bei der Arbeitgeberin angemeldet hat, ist sein Tätigwerden nicht erforderlich i. S. d. § 40 BetrVG.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 23.10.2008, Aktenzeichen 12 BV 279/08 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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