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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 934/08

Datum:
26.01.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 934/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:0126.2SA934.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 1 Ca 99/08
Schlagworte:
Freizeitausgleich für Arbeit an Wochenfeiertagen, BAT-KF
Normen:
§ 6 BAT-KF, § 8 BAT-KF, § 2 EFZG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

§ 2 EFZG ist nicht anwendbar, wenn in einem Betrieb Feiertagsarbeit zulässig ist. Fällt die Arbeit auf Grund des Feiertages nicht aus, bleibt es grundsätzlich dabei, dass die volle monatliche Stundenzahl zu leisten ist. Sieht ein Tarifvertrag Freizeitgewährung für die am Feiertag geleistete Arbeit vor, ist diese gewährt, wenn im Stundenkonto bereits eine Verringerung der Sollstunden für den entsprechenden Monat vorgenommen wurde.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 05.06.2008 – 1 Ca 99/06 – wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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