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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 292/09

Datum:
26.10.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 292/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:1026.2SA292.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 5175/08
Schlagworte:
Krankheitsbedingte Kündigung; Eingliederungsmanagement, Vollmachtsurkunde, Personalratsanhörung
Normen:
§ 1 KSchG, § 174 BGB, § 84 Abs. 2 SGB IX
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Das betriebliche Eingliederungsmanagement dient nicht nur dazu, andere krankheitsgerechte Arbeitsplätze zu finden, auf denen der Arbeitnehmer eingesetzt werden kann, sondern auch auf dem bisherigen Arbeitsplatz krankmachende Faktoren auszuschalten.

Ist ein Arbeitnehmer aufgrund einer vorausgegangenen Kündigung bereits 6 Monate nicht mehr im Betrieb gewesen und liegt eine Überleitungsanzeige der Bundesanstalt für Arbeit vor, wird die Personalrats-/Betriebsratsanhörung fehlerhaft, wenn der Arbeitgeber ins Blaue hinein ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit behauptet.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.01.2009 – 1 Ca 5175/08 – wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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