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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 135/09

Datum:
25.05.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 135/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:0525.2SA135.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 5 Ca 1987/08
Schlagworte:
Sozialauswahl Teilzeitbeschäftigung, Kündigung
Normen:
§ 1 KSchG, § 8 Abs. 4 TzBfG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ein Geschäftsführerbeschluss, bisher mögliche Teilzeit nunmehr nicht mehr anzubieten, führt nicht zur fehlenden Vergleichbarkeit von Teilzeit- und Vollzeitkräften. Erforderlich ist vielmehr die Darlegung eines Konzeptes, aus dem sich der Zusammenhang von Lage und Dauer der Arbeitszeit auf einzelnen Arbeitsplätzen ergibt. Dieses Konzept muss die Teilzeittätigkeit i.S.d. § 8 TzBfG ausschließen.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 07.01.2009 – 5 Ca 1987/08 – wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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