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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 1116/08

Datum:
12.01.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 1116/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:0112.2SA1116.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 5898/07
Schlagworte:
Kündigung, Leiharbeitnehmer, Auftragswegfall
Normen:
§ 1 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ein Leiharbeitgeber genügt seiner Darlegungslast, dass er dauerhaft für eine bestimmte Tätigkeit keine Arbeitsnachfrage habe, wenn er in der Vergangenheit seit ca. einem halben Jahr nur einen einzigen Auftraggeber hatte und dieser die Geschäftsbeziehung völlig beendet.

Ein Arbeitnehmer, der eine berufsbegleitende Ausbildung bereits vor seiner Einstellung begonnen hat, diese aber während des Arbeitsverhältnisses nicht fortgeführt hat, muss nicht erneut auf die Nützlichkeit einer solchen Ausbildung hingewiesen werden.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.07.2008 – Az.: 6 Ca 5898/07 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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