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Landesarbeitsgericht Köln, 12 Ta 226/09

Datum:
10.07.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
12.Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 Ta 226/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:0710.12TA226.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 5 Ca 4329/08
Schlagworte:
Zwangsvollstreckung wegen Zeugniserteilung; Erfüllung
Normen:
§ 109 GewO, § 888 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Verpflichtung zur Erteilung eines Zeugnisses ist nicht erfüllt, wenn dieses den Anforderungen des § 109 GewO nicht genügt. Dies ist sowohl der Fall, wenn es unzulässige Formulierungen enthält als auch bei unvollständiger Verhaltensbeurteilung.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.04.2009 – 5 Ca 4329/08 d – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

 
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