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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 1092/08

Datum:
18.12.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 1092/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:1218.11SA1092.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 14 Ca 7148/07
Schlagworte:
Überstunden, Nachteilsausgleich, Betriebsänderung, Zeugnisberichtigung
Normen:
§§ 612 BGB, 109 GewO, 111 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Einzelfall zur Darlegungslast bei Überstundenvergütung (time sheets).

2. Die Formulierung im Arbeitszeugnis "kennen gelernt" lässt jedenfalls dann keinen Rückschluss auf das Nichtvorhandensein der bescheinigten Eigenschaft zu, wenn die Formulierung in ein durchweg gutes Zeugnis eingebettet ist.

3. Eine Betriebsänderung kann vorliegen, wenn sich die Änderung der Betriebsorganisation in der Gesamtschau grundlegend in erheblicher Weise auf den Betriebsablauf, die Arbeitsweise oder die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer auswirkt.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.06.2008 – 14 Ca 7148/07 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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