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Landesarbeitsgericht Köln, 10 Sa 1471/08

Datum:
31.07.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 Sa 1471/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2009:0731.10SA1471.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 17 Ca 8994/07
Schlagworte:
betriebliche Altersversorgung
Normen:
MTV Steinkohle § 54
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Energiebeihilfe stellt betriebliche Altersversorgung dar. Deren Charakter als bedarfsorientierte Fürsorgeleistung steht dem nicht entgegen.

 
Tenor:

I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.09.2008 – 17 Ca 8994/07 – teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 315,73 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit 15.08.2007 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

II. Die Kosten erster Instanz tragen der Kläger zu 70 % und der Beklagte zu 30 %.

Die Kosten zweiter Instanz tragen der Kläger zu 65 % und der Beklagte zu 35 %.

III. Die Revision wird zugelassen.

 
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