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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Ta 537/08

Datum:
16.12.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 Ta 537/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:1216.9TA537.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 17 BV 288/07
Schlagworte:
Gebührenstreitwert - Beschlussverfahren - Zustimmungsersetzungsverfahren
Normen:
§ 23 Abs. 2 S. 2 RVG, § 99 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Beantragt der Arbeitgeber festzustellen, dass die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers mangels eines ordnungsgemäßen Widerspruchs des Betriebsrats als erteilt gilt, und hilfsweise, für den Fall eines doch ordnungsgemäßen Widerspruchs, die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung zu ersetzen, so ist der Streitwert einheitlich für beide Anträge, mit denen im Wesentlichen das gleiche Interesse verfolgt wird, auf EUR 4.000,00 festzusetzen.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten

des Betriebsrats gegen den Streitwertbeschluss des

Arbeitsgerichts Köln vom 20. Oktober 2008 – 17 BV 288/07 –

wird zurückgewiesen.

 
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