Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 9 Ta 327/08

Datum:
31.10.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 Ta 327/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:1031.9TA327.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 7 Ca 602/08
Schlagworte:
Schadensersatzklage - Aussetzung - Strafverfahren
Normen:
§ 149 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Zur Überprüfung der Ermessensentscheidung des Arbeitsgerichts, den Rechtsstreit des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Ersatz eines Schadens wegen Veruntreuung nicht nach § 149 ZPO bis zum Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens auszusetzen.

2. Der Umstand, dass der Arbeitnehmer bei einer Fortführung des Schadensersatzprozesses nach § 138 Abs. 1 ZPO gezwungen wäre, sich selbst zu belasten, sollte er tatsächlich eine Untreue im Sinne des § 266 StGB begangen haben, rechtfertigt nicht die Aussetzung.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 22. April 2008

– 7 Ca 602/08 – wird zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank